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Susanne Weiß Immobilien Aktuell

Erbschaftsteuerreform seit 1.1.2009 in Kraft
Was ändert sich - was bleibt
Nach einem mehr als zweijährigen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet und von namhaften Experten bereits als verfassungswidrig bezeichnet: Was wurde im Detail beschlossen, welche Konsequenzen haben die Regelungen?



Nachdem Bundestag und -rat dem Gesetz zugestimmt haben und der Bundespräsident unterschrieben hat, trat die Reform zum 1. Januar 2009 (Baugesetzbuch 1.7.2009) in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt zwingend anzuwenden.


Für den Zeitraum zwischen dem 1.1.2007 und 31.12.2008 ist auf Antrag ein Wahlrecht zwischen den alten und neuen Regelungen des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts vorgesehen - allerdings nur im Erb- und nicht im Schenkungsfall. Das Wahlrecht erstreckt sich aber nicht auf die höheren Freibeträge, sondern vorrangig auf die Bewertungsansätze.


Weitere detaillierte Infos:
Quelle: Haufe Top-Thema
 
19.1.09 bis 15.9.09
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