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Susanne Weiß Immobilien Aktuell

EU verschärft Anforderungen an Gebäude
Neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern
Das Europäische Parlament hat die neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern (Gebäuderichtlinie) verabschiedet.


Alle Gebäude in EU-Staaten, die nach Ende 2020 errichtet werden, müssen hohe Energiesparvorgaben erfüllen und zu einem bedeutenden Teil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab 2018 gelten.


Das sieht die neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern vor, die das Europäische Parlament am 18.5.2010 verabschiedet hat. Ferner sieht die Richtlinie vor, dass in Immobilieninseraten die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss.


Die Richtlinie enthält Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sowohl von neuen, als auch bestehenden Gebäuden. Nach der neuen Richtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet ihre Bauvorschriften anzupassen, damit alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, hohen Energiesparvorgaben entsprechen.


Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, "sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer werden angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten sog. intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z. B. Wärmepumpen, zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt.


Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.


Quelle: Haufe Immobilien
 
20.5.10 bis 20.8.10
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