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Susanne Weiß Immobilien Aktuell

BGH: Erwerber haftet für Kaution
Quelle: Haufe Verlag
Ein Vermieter, der eine vermietete Wohnung seit dem 1.9.2001 erworben hat, haftet dem Mieter auf Rückzahlung der Kaution, auch wenn er diese nicht erhalten hat. Das gilt selbst dann, wenn das vermietete Objekt vorher schon einmal veräußert und die Kaution hierbei nicht weitergeleitet wurde.


Hintergrund


Die Mieterin einer Wohnung verlangt vom Vermieter die Rückzahlung der Kaution.


Den Mietvertrag hatte die Mieterin 1987 mit dem seinerzeitigen Eigentümer geschlossen. An diesen hatte sich auch die vereinbarte Kaution gezahlt. 1993 verkaufte der Vermieter das Objekt. 2004 wurde das Haus zwangsversteigert. Der Ersteigerer verkaufte die Immobilie schließlich 2005 an den nun beklagten Vermieter. Das Mietverhältnis dauerte bis Ende Mai 2009.


Der Vermieter meint, die Kaution nicht zurückzahlen zu müssen, weil er sie von seinem Verkäufer nicht erhalten habe. Schon der erste Vermieter habe die Kaution 1993 nicht an den damaligen Erwerber weitergeleitet.


Entscheidung


Der BGH gibt der Mieterin Recht.


(BGH, Urteil v. 1.6.2011, VIII ZR 304/10)


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Haufe Verlag / haufe.de
 
13.7.11 bis 13.10.11
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