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Susanne Weiß Immobilien Aktuell

600 Euro Steuerbonus pro Jahr für Handwerkerleistungen
Nutzen Sie diese steuerlichen Impulse
Bei Erhaltungs-, Modernisierungsmaß- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbst genutzter Wohnungen oder Eigenheime) beteiligt sich Ihr Finanzamt in 2006 mit bis zu 600 EUR.


Nutzen Sie die von der Bundesregierung gesetzten Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung.


Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sieht u.a. vor, Arbeitskosten für die Modernisierung und Instandhaltung des Wohnraums in Privathaushalten steuerermäßigend zu berücksichtigen. Materialkosten bleiben aber außer Ansatz. Bei einem Betrag von bis zu 3.000 EURO können im Jahr 20 %, also bis zu 600 EURO, einmal pro Haushalt von der Steuer abgezogen werden.


Handwerkliche Leistungen in diesem Sinne sind z. B.

* das Streichen und Tapezieren von Innenwänden,
* die Modernisierung des Badezimmers,
* die Beseitigung kleinerer Schäden, die Erneuerung des Bodenbelags,
* die Erneuerung von Fenstern und Türen oder
* der Heizungsanlage

aber auch Aufwendungen für Leistungen auf dem Grundstück, wie z. B.

* Garten und Wegebauarbeiten


Was wird begünstigt?

* Begünstigt sind die Aufwendungen für den Arbeitslohn der Handwerksleistung einschließlich des hierauf entfallenden Anteils an Mehrwertsteuer, jedoch nicht die Materialkosten


Weitere Voraussetzungen für die Förderung:

* Die Arbeitskosten und die anteilige Mehrwertsteuer müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.
* Die Bezahlung muss unbar auf das Konto des Handwerksbetriebs erfolgen. Barquittungen werden nicht anerkannt.
* Die Leistungen müssen nach dem 31. Dezember 2005 erbracht worden sein.
* Der Steuerbonus wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachträglich mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.
* Für die Aufwendungen darf keine Steuerermäßigung für eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 35a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes in Anspruch genommen worden sein.


Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Bonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35a Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetzes.

Praktisches Beispiel:

Sie beauftragen einen Parkettleger mit der Verlegung von Parkett in ihrem Wohnzimmer. Die Rechnung des Handwerbsbetriebes beläuft sich auf insgesamt 2.000 EURO (zzgl. 16 % MwSt). Dabei entfallen 1.500 EURO auf Arbeitskosten und 500 EURO auf Materialkosten.

Arbeitskosten 1.500 EURO
zzgl. 16 % MwSt 240 EURO
1.740 EURO


Davon 20 % Förderung entspricht 348 EURO Steuerbonus


Bundesfinanzministerium
 
28.6.06 bis 31.12.06
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