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Susanne Weiß Immobilien Aktuell

Grundsteuer für Eigenheim nicht verfassungswidrig
BFH-Urteil vom 19.7.2006, II R 81/05
Die Erhebung von Grundsteuerabgaben für selbst genutzte Immobilien ist nicht verfassungswidrig. Diese Ansicht vertritt jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in einem ausführlich begründeten Urteil (Az.: II R 81/05). Ein gleich lautendes Urteil - allerdings ohne Begründung - fällte bereits unlängst das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1644/05).


Hintergrund der Urteile waren Klagen von Eigentümern selbst bewohnter Immobilien. Die Kläger waren der Ansicht, dass die Grundsteuer auf ihr Haus ähnlich wie die Vermögenssteuer eine Substanzsteuer sei. Doch der Erhebung der Vermögenssteuer hatte das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahren einen Riegel vorgeschoben. Deshalb, so die Kläger, dürfe für selbst genutzte Eigenheime, die ja keinen Ertrag abwerfen, auch keine Grundsteuer erhoben werden.


Doch der BFH folgte dieser Auffassung nicht. Die Grundsteuer habe einen so genannten Real- und Objektsteuercharakter. Für diese Art von Steuer sei charakteristisch, dass sie ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse und der Leistungsfähigkeit des Eigentümers auf das Objekt erhoben werde. Deshalb sei es unerheblich, ob das Haus selbst genutzt sei oder vermietet werde. Deshalb müssen auch Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, Grundsteuern zahlen.


Quelle: Immowelt AG, 19.09.2006
 
19.9.06 bis 31.1.07
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