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Susanne Weiß Immobilien Aktuell

Höhere Mehrwertsteuer, Elterngeld und Internet-Gebühren
Was sich zum 01. Januar 2007 alles ändert
Bei den Steuern werden Sie ab nächstem Jahr kräftig zur Kasse gebeten. Der dickste Brocken ist die höhere Mehrwertsteuer. Bei den Sozialbeiträgen gibt es hingegen eine Entlastung. Einen Kurzüberblick über die Änderungen zum 01.01.2007 lesen Sie hier:


MEHRWERTSTEUER: Sie steigt zum Jahreswechsel um drei Prozentpunkte auf 19% ebenfalls um drei Prozentpunkte steigt die Versicherungssteuer. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz zum Beispiel für Lebensmittel bleibt unverändert.


PENDLERPAUSCHALE: Die Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer wird nur noch ab dem 21. Kilometer steuermindernd berücksichtigt. Für Entfernungen bis zu 20 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz fällt sie weg.


SPARERFREIBETRAG: Der Freibetrag sinkt von € 1.370,- für Ledige und € 2.740,- für Verheiratete auf € 750,- beziehungsweise € 1.500,-. Darüber hinaus gehende Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden müssen versteuert werden. Darüber hinaus gehende Kapitaleinkünfte müssen versteuert werden. Wer seine Freistellungsaufträge nicht aktiv anpasst, bei dem kürzen die Insititute eigenmächtig auf 56,37 Prozent. Lediglich die Werbungskostenpauschale von 51 Euro (Ehepaare 102 Euro) für Zins- und Dividendenerträge ändert sich nicht. Wer über die neuen Zinsgewinnschranken kommt, zahlt 30 Prozent Zinsabschlagsteuer.


ARBEITSZIMMER: Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden wird nur noch dann steuerlich berücksichtigt, wenn es den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" bildet - für Lehrer gilt dies also nicht mehr.


REICHENSTEUER: Auf private Einkommen über € 250.000,- für Ledige und € 500.000,- für Verheiratete wird ein Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz von 42% erhoben. Einkünfte aus Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit sind vorerst ausgenommen.


SOZIALBEITRÄGE: Der Rentenbeitrag steigt ab Januar von 19,5 auf 19,9%. Teilweise deutliche Beitragserhöhungen gibt es zudem bei den gesetzlichen Krankenkassen - sie liegen bei großen Kassen wie der Barmer oder DAK über 0,5 Prozentpunkten, bei einigen Ortskrankenkassen sogar über einem Prozentpunkt. In der Arbeitslosenversicherung sinkt der Beitrag von 6,5 auf 4,2%.


BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: Der Grenzwert bleibt für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen unverändert bei € 5.250,- monatlich, im Osten steigt er von € 4.400,- auf € 4.550,-. Die bundeseinheitliche Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bleibt bei € 3.562,50. Die Versicherungspflichtgrenze steigt hier aber von € 3.937,50 auf € 3.975,-.


ELTERNGELD: Es wird grundsätzlich zwölf Monate für Kinder gezahlt, die ab dem 01. Januar geboren werden, wenn Mutter oder Vater aus dem Beruf aussteigen. Zwei zusätzliche Monate kommen hinzu, wenn sich auch der Partner Zeit für das Kind nimmt. 67% des früheren monatlichen Nettoeinkommens werden ersetzt, maximal aber € 1.800,- und mindestens € 300,-.


KINDERGELD: Das Kindergeld wird künftig nur noch bis zum Alter von 25 statt bisher 27 Jahren gezahlt.


ARBEITSLOSE: Empfängern von Arbeitslosengeld II drohen bei Pflichtverletzungen wie dem Ablehnen eines zumutbaren Jobs schärfere Sanktionen. Beim ersten derartigen Fall wird die Leistung um 30% gekürzt, beim zweiten Mal um 60% und bei jedem weiteren Fall werden alle Leistungen für drei Monate komplett gestrichen. Ein Wiederholungsfall muss binnen eines Jahres vorliegen. Für unter 25-Jährige gilt der Komplettabzug bereits ab dem zweiten Mal.


SOZIALHILFE: Der rechnerische Regelsatz für die Sozialhilfe beträgt künftig in Ost und West gleichermaßen € 345,- im Monat - bislang waren es im Osten € 331,-. Abweichungen auf Landesebene sind bei regionalen Besonderheiten möglich.


ARZTRECHT: Teilzeitarbeit für Ärzte wird erleichtert. Gelockert werden auch die Altersgrenzen für die Niederlassung: Künftig dürfen auch über 55-Jährige eine Arbeit als Vertragsarzt aufnehmen, in unterversorgten Gebieten dürfen auch über 68-Jährige weiter praktizieren.


GEZ-GEBÜHREN AUF INTERNETFÄHIGE COMPUTER: Für Computer und Handys mit Internetzugang wird ab Januar eine monatliche Rundfunkgebühr von € 5,52 fällig. Betroffen sind nur Privathaushalte und Unternehmen, die weder einen Fernseher noch ein Radio angemeldet haben.


LEBENSVERSICHERUNG: Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt 2007 von aktuell 2,75 % auf 2,25 %. Er gilt nur für neue Policen.


KÜNDIGUNG RENTENVERSICHERUNG: Wer 2007 seine Rentenversicherung vorzeitig kündigen und zurückkaufen möchte, kann dem Fiskus nicht mehr entgehen. Hat die Police kein Kapitalwahlrecht, muss der gesamte Ertrag voll versteuert werden. Bislang wurde ein Rückkauf steuerlich nicht erfasst.



IMMOBILIENERBEN: Sie müssen sich darauf einstellen, 2007 sehr viel stärker als bisher zur Kasse gebeten zu werden. Denn das Bundesverfassungsgericht prüft zurzeit eine grundlegende Ungleichbehandlung: Erben eines Objekts müssen spürbar weniger Steuern zahlen als jemand, der dieselben Werte, beispielsweise in Bargeld, hinterlassen bekommt. Geld, Wertpapiere oder Aktien müssen zu 100 Prozent versteuert werden, Immobilien meist nur mit etwa 50, 60 Prozent ihres Verkehrswertes. Ein Urteil wird im nächsten Frühjahr erwartet. Kippt die großzügige Steuerregelung, wie von Fachleuten erwartet, ist mit einer drastisch verschärften Gesetzeslage fürs Vererben und Schenken von Immobilien zu rechnen.


UNTERNEHMEN: Treten Kinder in Familienbetrieben die Nachfolge an, werden sie künftig von Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer entlastet. So will es das neue Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge. Die Novelle soll im Frühjahr in Kraft treten, und dann auch nicht rückwirkend ab Jahresbeginn 2007. Bis dahin können familieninterne Nachfolger noch selbst wählen, ob sie Schenkung oder Erbe nach altem oder neuem Recht versteuern. Im ersten Fall kommen noch die jetzt geltenden Freibeträge und Bewertungsabschläge zum Ansatz, was Experten zufolge die Steuerlast besser vorhersehbar macht.


KRAFTFAHRZEUGSTEUER: Eine gute Nachricht für alle Dieselfahrer, die sich im vergangenen Jahr dazu entschlossen haben, einen Rußpartikelfilter nachrüsten zu lassen oder dies für die nächste Zeit planen: Der Fiskus fördert das mit 330 Euro. Das Gesetz tritt zwar erst am 1. April 2007 in Kraft, gilt aber rückwirkend ab Jahresbeginn 2006, die Förderung läuft bis Ende 2009. Finanziert wird der Steuerbonus durch eine Strafsteuer für alle Diesel, die nicht die Euro-4-Norm erfüllen - und das sind viele Millionen. Vom 1. April 2007 bis 31. März 2011 gilt ein Aufschlag von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, bei einem Zweiliter-Motor sind das 24 Euro im Jahr. Höhere Autosteuern müssen auch Besitzer von Wohnmobilen zahlen, denn die Steuer errechnet sich nicht mehr allein nach Gewicht, sondern nach Schadstoffklasse.


Quellennachweis: "Steuernetz.de" und "DIE Welt"


 
1.1.07 bis 28.2.07
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