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Susanne Weiß Immobilien Aktuell

Sturmschäden
Wann zahlt die Versicherung für Kyrill & Co.?
Kyrill ist wieder verschwunden, aber neben einiger Aufregung hat er mancherorts Chaos und Zerstörung hinterlassen. Hausbesitzer stehen im Garten und schauen auf ihr abgedecktes Dach, bei anderen ist es Glasbruch, ein beschädigtes Fahrzeug oder Schlimmeres.


Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat zwar beruhigt, dass die meisten Schäden versichert sind. Doch wie sieht es im Einzelfall aus?


Richtig ist in jedem Fall, dass Schadensmeldungen zügig erfolgen sollten und die Schäden genau dokumentiert, insbesondere auch fotografiert werden sollten.


Welche Versicherungen sind wann zuständig?


Wer zahlt, das hängt vom Einzelfall und von der Ursache ab. Zuständig ist i. d. R. für Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung, für Schäden an noch im Bau befindlichen Gebäuden die Bauleistungsversicherung,
für Schäden an der Wohnungseinrichtung die Hausratversicherung, für Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern einschließlich erforderlicher Notverglasung die Glasversicherung, für Schäden am Kraftfahrzeug, auch durch umherfliegende Gegenstände die Kfz-Teilkaskoversicherung, u.U. die Haftpflichtversicherung, wenn schlecht gesichertes den Schaden verursacht hat, für Schäden an Personen je nach Schwere Kranken – und private Unfallversicherung.


Sturmrisiko muss mit extra versichert sein


Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf, die durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und abgefallene Schornsteine verursacht werden, sofern das Sturmrisiko mit versichert wurde. Auch beim Sturm verschobene oder gerissene Dachziegel und Gebäudeschäden durch eindringendes Wasser, wenn der Sturm sich ein Leck geschlagen hat, sind dann versichert. Nur bei etwa jedem 2. Wohngebäude-Versicherungsvertrag ist allerdings das Risiko Sturm mitversichert. Geknickte Antennen und zerfetzte Markisen sind meist über die Hausratversicherung gedeckt. Handelt es sich um Gemeinschaftseigentum kann es in der Gebäudeversicherung mitversichert sein.


Folgeschäden


Es gilt kaputte oder undichte Dachfenster direkt nach dem Unwetter mit einer Plane gegen Regen abzudichten, um Leistungsverweigerung und Leistungsausschluss wegen Mitverschuldens zu verhindern.


Hausratversicherung zahlt für Betroffenen Möbel – normalerweise


Auch die Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung sind durch die Hausratversicherung abdeckt. Allerdings gehört es bei Sturm zu den Obliegenheiten, Fenster oder Türen zu schließen.


Wenn der Blitz einschlägt…


Schäden durch Blitzschlag werden ersetzt, wenn er direkt ins Haus oder die Wohnung einschlagen. Gegen Schäden die durch Überspannungen und externem Blitzeinschlag an elektrischen Geräten verursacht werden, bedarf es einer entsprechenden Zusatzversicherung.


Wenn davon stürmendes Eigentum andere schädigt


Setzt der Sturm so heftig an, dass sich Haus und Garten selbständig machen und beispielsweise ein Baum oder Ast auf das Nachbargrundstück knallt oder herab fallende Ziegel Passanten verletzen, ist die private Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers zuständig und leistungspflichtig wenn der Baum morsch oder die Ziegel locker waren. Kippt ein gesunder Baum um, ist dies höhere Gewalt und der Eigentümer muss nicht haften. Wenn Holz oder Dachpfannen ein parkendes Auto demolieren, betrifft es die Kaskoversicherung des Halters. Eine Rückstufung im Rabatt muss der Versicherungsnehmer nicht fürchten.



Elementarschäden


Ganz einfach ist es mit dem Ersatz des Schadens durch die Versicherungen nicht in allen Fällen. Versicherung wäre nicht Versicherung, wenn es keine Konstruktionen gäbe, bei denen der Versicherungsnehmer in die Röhre bzw. auf einen unversicherten Schaden schauen würde.


Schwierig wird es, wenn der Keller oder der Garten überflutet werden. Verwüstungen durch Oberflächenwasser gelten als Elementarschäden und fallen aus Versicherungssicht unter Hochwasser. Die Gebäudeversicherung zahlt in diesem Falle nur, wenn Elementarschäden ausdrücklich mit versichert wurden. Das hat aber bei weitem nicht jeder Gebäudeversicherte abgeschlossen, denn den Schutz gegen die Elementarschäden Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen gibt es nicht als Einzelschnäppchen, sondern nur im Paket und in fast allen Gegenden sind ein oder zwei der Gefahren eher unwahrscheinlich, jedenfalls solange das Wetter sich nicht noch stärker verändert. Hinzu kommt, dass Elementarschadensversicherungen in typischen Hochwassergebieten wie Passau u.a. erst gar nicht angeboten werden. Wer allerdings noch eine alte DDR-Police hat, die nach der Wende von der Allianz übernommen wurde, hat Glück: Darin sind Hochwasserschäden automatisch mitversichert.


Personenschäden


Bei Verletzungen, die Personen durch Kyrill erleiden, zahlt die Krankenversicherung, bei schweren und dauerhaften Fällen die private Unfallversicherung.


Wie stürmisch musste es werden?


Wer umfassend versichert ist, ist noch lange nicht immer auf der versicherungstechnisch sicheren Seite, denn Versicherungen zahlen erst ab Windstärke 8, was ca. 63 km/h entspricht. Insoweit besteht allerdings bei Kyrill mit über 200 Sachen in der Stunde zumindest kein Versicherungsschutzproblem.


Zügig und beweiskräftig dokumentieren, schnellstens melden!


Auch wer gut versichert ist, kann es noch vermasseln, wenn er sich nicht zügig bei seiner Versicherung meldet oder den Schaden nicht richtig dokumentiert. Der Schaden muss umgehen gemeldet werden – spätestens innerhalb einer Woche – und möglichst gut durch schriftliche Beschreibung und Fotos, vor den Aufräumarbeiten, belegt und dokumentiert werden.


Neutrale Zeugen sind empfehlenswert: nicht die Schwiegereltern, sondern der Nachbar, mit dem zusammen ein Protokolle über die Schäden verfasst werden sollte, möglichst nicht auf Gegenseitigkeit. Wer seine Versicherungsangelegenheiten mit einem Versicherungsvertreter abwickelt, sollte ihm die Feststellung des unberührten Schadens ermöglichen. Je umfangreicher der Schaden ist, umso wichtiger ist es, ihn und die Art Schadensverursachung belegen zu können. Nur Gefahrenquellen dürfen vorrangig beseitigt werden.


Über die Schäden sollte eine Schadensliste erstellt werden und möglichst auch Kontakt mit der Versicherung aufgenommen werden, ehe in großem Stil Reparaturaufträge geben oder Neukäufe getätigt werden. Auch bei Schäden an Autos sollte die Höhe der Versicherungsleistung erfragt werden, ehe optimistisch zu große Modelle geordert werden, währen die Versicherung nur zahlt, was der beschädigte Wagen vor Kyrill wert war.


Unabhängig davon, ob man betroffen war oder glücklicherweise nicht, sollte der Sturm Anlass sein, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Zahl und Intensität der Stürme über Deutschland nehmen offensichtlich zu.


 
23.1.07 bis 28.2.07
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