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Karlsruhe - Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig. Die unterschiedliche Bewertung von Immobilien, Grundstücken, Betriebsvermögen und anderen Vermögensarten bei Erbschaften und Schenkungen verstößt nach Meinung der obersten Richter gegen die vom Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung.
Der Erste Senat forderte daher gestern in einer Grundsatzentscheidung vom Gesetzgeber eine einheitliche und transparente Bewertung der verschiedenen Vermögensarten. Diese soll bis Ende 2008 umgesetzt werden. Die Richter eröffneten dem Gesetzgeber jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, Immobilien- und Betriebsvermögen in einer zweiten Stufe zu privilegieren, sofern dies durch Ziele des Gemeinwohls gerechtfertigt ist.
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