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Susanne Weiß Immobilien Aktuell

Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Grundsatzurteil vom 31.01.2007
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bislang fielen beim Vererben von Immobilien und Grundbesitz deutlich weniger Steuern an als bei Bargeld-Erbschaften. Das widerspricht dem Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss das Gesetz ändern - was Millionen Bundesbürger betrifft.



Karlsruhe - Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig. Die unterschiedliche Bewertung von Immobilien, Grundstücken, Betriebsvermögen und anderen Vermögensarten bei Erbschaften und Schenkungen verstößt nach Meinung der obersten Richter gegen die vom Grundgesetz geforderte Gleichbehandlung.


Der Erste Senat forderte daher gestern in einer Grundsatzentscheidung vom Gesetzgeber eine einheitliche und transparente Bewertung der verschiedenen Vermögensarten. Diese soll bis Ende 2008 umgesetzt werden. Die Richter eröffneten dem Gesetzgeber jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, Immobilien- und Betriebsvermögen in einer zweiten Stufe zu privilegieren, sofern dies durch Ziele des Gemeinwohls gerechtfertigt ist.


Lesen Sie dazu den vollständigen Artikel mit vielen weiteren Informationen zur Erbschaftssteuer:




Die Welt vom 31.01.2007
 
1.2.07 bis 31.3.07
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