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Susanne Weiß Immobilien Aktuell

Energieausweis endgültig verabschiedet
Erleichterungen für Hauseigentümer beschlossen
Nach jahrelangen Diskussionen um zahlreiche Einzelheiten des Energieausweises für Bestandsgebäude hat das Bundeskabinett den Energieausweis mit den vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen für Hauseigentümer verabschiedet. Damit kann die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV, BGBl I v. 26.7.2007, 1519) am 1.10.2007 in Kraft treten.


Vorlage der Energieausweise bei Neubauten


Für Neubauten ist die Erstellung eines Energieausweises bereits seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 1.10.2007) am 1.2.2002 vorgeschrieben.


Vorlage der Energieausweise für den Gebäudebestand


Für den Gebäudebestand ergibt sich eine entsprechende Verpflichtung der Haus- und Wohnungseigentümer nunmehr aus der am 27.6.2007 verabschiedeten Neufassung der Energieeinsparverordnung. Danach ist ein Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung bzw. Verpachtung eines Gebäudes bzw. einer Wohnung erforderlich. Ist beides nicht der Fall und werden auch keine Mittel aus staatlichen Förderprogrammen für energetische Sanierungen in Anspruch genommen, muss auch kein Energieausweis erstellt werden.


Die neuen Energieausweise werden für Wohngebäude bis Baujahr 1965 ab dem 1.7.2008, für alle anderen Wohngebäude ab dem 1.1.2009 und für Nichtwohngebäude ab dem 1.7.2009 potenziellen Käufern, Pächtern oder Mietern vorzulegen sein.


Ausnahmen


Anwesen, die unter Denkmalschutz stehen (Baudenkmäler), sind von der Ausweispflicht ausgenommen. Ferner provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer von bis zu 2 Jahren, Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als 4 Monaten jährlich bestimmt sind, sowie Gebäude mit bis zu 50 qm Nutzfläche (§§ 1 Abs. 2, 16 Abs. 4 EnEV).


Weitere Infos:


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
 
5.11.07 bis 31.7.08
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