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Susanne Weiß Immobilien Aktuell

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Eigenheimrente
Das Bundeskabinett beschloss nach gut zweijährigen Verhandlungen den Gesetzentwurf für die Eigenheimrente („Wohn-Riester“)
Selbst genutztes Wohneigentum kann künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden. Demnach kann angesammeltes Geld aus einem „Riester-Vertrag“ komplett entnommen werden, um schneller eine Wohnung oder ein Haus für den Eigenbedarf kaufen zu können. Auch die Tilgung von Darlehen soll direkt gefördert werden.


Die neue Wohnförderung wird den Staat knapp eine Milliarde Euro pro Jahr kosten. Teile der Kreditwirtschaft und der Mieterbund hatten die Pläne als zu kompliziert kritisiert und Nachbesserungen gefordert. Selbst genutztes Immobilienvermögen gehört bisher nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente.


Bis zu 100 % für Wohnimmobilien verwendbar


Nach dem Gesetzentwurf können bis zu 100 % des angesparten, steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens für eine im Inland selbst genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Anders als bisher müssen Berechtigte das Geld nicht vor Beginn der Rente zurückzahlen. Zudem sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die für Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen sollen komplett für die Abzahlung von Darlehen verwandt werden können. Um die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter zu ermöglichen, ist die Bildung eines fiktiven „Wohnförderkontos“ geplant. Darauf werden die in der Immobilie gebundenen, geförderten Beträge erfasst. Hinzu kommen zwei Prozent Zinsen im Jahr. Es soll nur das tatsächlich investierte Kapital besteuert werden.


Zu Beginn der Auszahlungsphase besteht ein einmaliges Wahlrecht: Förderberechtigte können zwischen der jährlich nachgelagerten Besteuerung und einer Einmalbesteuerung entscheiden. Wenn der geförderte Wohneigentümer die Steuerlast auf einen Schlag begleicht, erhält er einen Rabatt. Dann werden nur 70 % besteuert. Wird die Steuerlast jährlich beglichen, muss der Betrag des „Wohnförderkontos“ über 17 bis 25 Jahre mit dem individuellen Steuersatz des Förderberechtigten versteuert werden.


Neuregelung der Wohnungsbauprämie


Neu geregelt wird auch die Wohnungsbauprämie. Bei Neuverträgen soll sich die Prämienbegünstigung künftig auf die Bildung von Wohneigentum konzentrieren.



Neben der besseren Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie wird die „Riester-Rente“ ausgebaut. Für Berufseinsteiger wird ein Bonus eingeführt. Von 2008 an wird allen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig eine um 100 EUR erhöhte Grundzulage gewährt. Darüber hinaus soll der Kreis der Förderberechtigten auf Personen erweitert werden, die zwar schon eine Erwerbsminderungsrente erhalten, die aber zusätzlich etwas für das Alter ansparen wollen.


Die Pläne kosten den Staat insgesamt 940 Millionen EUR. Dabei schlägt die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum sowie von Genossenschaftsanteilen mit 880 Millionen EUR zu Buche. Diese Summe bezieht sich auf einen Zeitraum nach 25 Jahren. Der Berufseinsteiger- Bonus und der erweiterte Kreis der Förderberechtigten kosten die öffentlichen Haushalte weitere rund 60 Millionen EUR.


(dpa) Quelle:
Immobilienwirtschaft Newsletter, 10.04.2008, Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG
 
10.4.08 bis 10.7.08
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